
Bewaffnete Konflikte verursachen unermessliches Leid. Trotzdem sind sie allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten fast täglich über militärische Angriffe, Massengräber oder Minenopfer; auch Verteibung und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario. Das Humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht zwischen den Staaten. Zwar verhindert es keinen bewaffneten Konflikt, aber es versucht menschliches Leid im Konflikt zu mildern.
Das Humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen (Verwundete, Gefangene oder Zivilpersonen) und legt den kriegführenden Parteien Beschränkungen in der Wahl der Mittel und Methoden der Kriegführung auf.
Kernstück des Humanitäre Völkerrechts sind die vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und ihre beiden Zusatzprotokolle von 1977 (Protokoll I und II) und das Zusatzprotokolle III von 2005.
An die Genfer Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Im Januar 2009 waren 193 Staaten Vertragspartei der vier Genfer Abkommen; das I. Zusatzprotokoll hatten 168, das Zusatzprotokoll II 164 Staaten ratifiziert. Das im Jahre 2005 verabschiedete Zusatzprokoll III über die Einführung eines weiteren Schutzzeichens (Roter Kristall) haben bisher 37 Staaten ratifiziert.
Die deutsche Übersetzung der Vertragstexte der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle und weitere Informationsmaterialien findet ihr im unteren Bereich.

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des Humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit möglichst viele Personen ihren Inhalt kennen und verstehen lernen. Teil seines Auftrages ist auch die Einhaltung des Humanitären Völkerrechts durch die Parteien bewaffneten Konflikte einzufordern und zu überprüfen.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und das Jugendrotkreuz leistet seinen Beitrag an der weltweiten Verbreitungsarbeit als Mitglied der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Diese Verbreitungsarbeit findet Niederschlag in der Satzung des DRK (§ 2 DRK-Bundessatzung) und auch im DRK-Gesetz von 2008 (§ 2 DRK-Gesetz, 2008). Auf Ebene des DRK besteht seit vielen Jahren ein verbandsweites System von ehrenamtlichen "Konventionsbeauftragten", die in ihren Landes- und Kreisverbänden für die Aufgabe der Verbreitungsarbeit verantwortlich sind. Weiterhin besteht auf DRK-Bundesebene ein "Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht", der als Forum zwischen DRK-Fachkräften, Regierungsvertretern und weiteren Völkerrechtlern dient.
Beim Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Oldenburg ist Martin Schmid als "Schulbeauftragter für Humanitäres Völkerrecht" für dieses Thema zuständig.
Hier eine Auswahl von Materialien zum Thema Humanitäres Vökerrecht:
Textsammlung "Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle"
Zusammengefasst sind in diesem Buch die deutschsprachigen Vertragstexte der vier Genfer Abkommen von 1949 und die Texte der Zusatzprotokolle von 1977 und 2005. Der ehemalige Delegierte und Rechtsberater des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Dr. Hans-Peter Gasser, hat hierfür eine Einleitung verfasst, die einen kurzen, aber umfassenden Überblick über das Humanitäre Völkerrecht bietet.
Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokole in Kürze
Diese Broschüre im Taschenformat fasst die wesentlichen Regelungen der vier Genfer Abkommen und der Zusatzprotokolle zusammen.
Faltblatt "Das Rote Kreuz, die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle"
Dieses DRK-Faltblatt gibt einen Überblick über die Geschichte und den Inhalt der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle und beinhaltet insbesondere eine Kurzdarstellung der darin enthaltenen humanitären Grundregeln.
Faltblatt "Das Wahrzeichen"
Das DRK-Faltblatt schildert den Ursprung der Embleme der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und erläutert, wer in welcher Form die Embleme in Friedens- und Konfliktzeiten verwenden darf.
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